§ 11 Schlussbestimmung — Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof
Rückverweise
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes betreffend den Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof, BGBl. II Nr. 171/2024, außer Kraft.
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