§ 6 Gesundheitsgespräch — Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
Gliederung
2. Abschnitt Untersuchungsprogramm für Schwangere
§ 6 Gesundheitsgespräch
Rückverweise
Ab der 14. bis spätestens in der 20. Schwangerschaftswoche ist ein Gesundheitsgespräch wahlweise durch Hebammen, Ärztinnen / Ärzte der Allgemeinmedizin bzw. Fachärztinnen / Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin gemäß Anlage A vorgesehen. Das Gesundheitsgespräch kann erst nach Durchführung einer ärztlichen Untersuchung der Schwangeren gemäß § 3 Abs. 2 oder bei verspätet festgestellter Schwangerschaft gemäß § 3 Abs. 3 erfolgen.
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