§ 13 Hörscreening des Kindes — Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
Gliederung
3. Abschnitt Untersuchungsprogramm für Kinder
§ 13 Hörscreening des Kindes
Rückverweise
In der ersten bis spätestens in der 4. Lebenswoche des Kindes ist ein Hörscreening gemäß Anlage B in einer Krankenanstalt vorgesehen.
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