§ 4 Weihnachtsremuneration — Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 30. November fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.
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