§ 21 Inkrafttreten und Übergangsphase — BMEIA-Grundausbildungsverordnung
(1) Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten über die Grundausbildung für Bedienstete des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (BMaA-Grundausbildungsverordnung), BGBl. II Nr. 113/2004, außer Kraft.
(2) Grundausbildungen, die nicht bis zum 1. Juli 2026 abgeschlossen wurden, sind nach den Bestimmungen dieser Verordnung abzuschließen.
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