§ 2 Freigabe von Pflichtnotstandsreserven — Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl
Die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. wird angewiesen, für einen Zeitraum von sechs Monaten aus ihren Rohölbeständen oder aus Rohölbeständen, die von einem Dritten für die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 EBG 2012 gelagert werden, bis zu 325 000 Tonnen Rohöl der OMV Downstream GmbH für die Produktion von Fertigprodukten zur Versorgung des Mineralölmarktes anzubieten.
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