§ 24 Inkrafttreten und Außerkrafttreten — Frauenförderungsplan BKA 2025
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt, BGBl. II Nr. 437/2023, außer Kraft.
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