§ 24 Inkrafttreten und Außerkrafttreten — Frauenförderungsplan BKA 2025
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 24 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt, BGBl. II Nr. 437/2023, außer Kraft.
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