BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BKA 20252. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Betreuungspflichten, flexible Arbeitszeitformen und/oder Teilzeitbeschäftigung§ 22

§ 22Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

In Kraft seit 19. März 2026
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