§ 17 Besetzung von Leitungsfunktionen — Frauenförderungsplan BKA 2025
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
2. Förderung des beruflichen Aufstiegs Laufbahn- und Karriereplanung
§ 17 Besetzung von Leitungsfunktionen
Rückverweise
(1) Für die Aufnahme, Ernennung und Bestellung gelten sinngemäß die §§ 3 bis 6.
(2) Erfolgt keine Bewerbung von Frauen für Leitungsfunktionen, sind von der Dienstbehörde geeignete Maßnahmen zu setzen, um im Rahmen einer Nachfolgeplanung Frauen für die Übernahme von Führungsverantwortung zu qualifizieren und zu motivieren.
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