BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BKA 20252. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung Anhebung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung§ 15

§ 15Vortragende und Unterrichtsmaterialien

In Kraft seit 19. März 2026
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