BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BKA 20252. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung Anhebung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung§ 14

§ 14

In Kraft seit 19. März 2026
Up-to-date