§ 6 Theoretische Ausbildung — Grundausbildungsverordnung - BMFWF
Rückverweise
(1) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
1. den für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen spezifisch vorgegebenen Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes sowie
2. ressortspezifische Ausbildungsfächer.
(2) Für Psychologinnen und Psychologen bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei den psychologischen Beratungsstellen für Studierende sind an Stelle einzelner ressortspezifischer Ausbildungsfächer fachspezifische Ausbildungsinhalte vorgesehen.
(3) Die Dauer und Inhalte der einzelnen Ausbildungsfächer der theoretischen Ausbildung sind in der Anlage geregelt.
(4) Die Ausbildungsfächer können in allen zeitgemäßen und zweckmäßigen Formen der Wissensvermittlung (z. B. Präsenzkurse, E-Learning, Selbststudium, in einer sonstigen geeigneten Ausbildungsform oder eine Kombination dieser Ausbildungsformen) zur Steigerung der Qualifikation organisiert werden.
(5) Sofern die Ablegung des Basislehrgangs an der Verwaltungsakademie des Bundes vorgesehen ist, haben die Auszubildenden die Nachweise über die Ablegung der Prüfungen der Ausbildungsleiterin bzw. dem Ausbildungsleiter vorzulegen.
(6) Die Dienstbehörden (Personalstellen) können Bedienstete aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit auch zu Ausbildungsveranstaltungen zuweisen, die von anderen Bundesdienststellen oder von Einrichtungen außerhalb des Bundes angeboten werden.
§ 6 ChemG 1996 · ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 6 Zuständige Behörde gemäß der REACH-V und Mitwirkung der Umweltbundesamt GmbH im Rahmen der Durchführung
…§ 6. (1) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist die zuständige Behörde gemäß Art. 121 der REACH-V…
§ 7 Zuständige Behörde gemäß der CLP-V
…der Hersteller, Importeure oder nachgeschalteten Anwender zur Änderung der harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungselemente eines Stoffes auf Grund neuer Informationen gemäß Art. 37 Abs. 6 der CLP-V, 3. Wahrnehmung der Funktion der nationalen Auskunftsstelle gemäß Art. 44 der CLP-V, 4. Erstellung von Berichten an die Europäische Kommission…
§ 153 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 153 § 153
…Stellenausschreibungen (1) Stellenausschreibungen gemäß § 6 Abs. 1 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 gelten als Ausschreibungen gemäß § 18 Abs. 8 oder § 5 Abs. 1 , wenn…
Fiakergesetz
§ 4 Unternehmerbewilligung
…180 Tagessätzen oder wegen Tierquälerei ( § 222 StGB ), wenn die Verurteilung weder getilgt ist noch der Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister ( § 6 des Tilgungsgesetzes 1972 ) unterliegt; b) der rechtskräftige Entzug der Unternehmerbewilligung gemäß § 7 Abs 3; c) die rechtskräftige Verhängung von Verwaltungsstrafen wegen…
§ 1 S.BVB-ÜbertragungsVO · S.BVB-ÜbertragungsVO · Salzburger Bezirksverwaltungsbehörden-Übertragungsverordnung
§ 1 Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde
…der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung auf die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen: 1. Angelegenheiten, wie sie in den §§ 6 bis 10 Tuberkulosegesetz , BGBl Nr 127/1968, zuletzt geändert durch Gesetz BGBl I Nr 104/2020, geregelt sind, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen…