(1) Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und erfolgt im Rahmen eines strukturierten Onboarding-Prozesses. Sie umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Die Einarbeitung umfasst insbesondere:
1. die Unterweisung durch die unmittelbare Vorgesetzte oder den unmittelbaren Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen und die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen,
2. die Einschulung in die Nutzung des ELAK bzw. fachspezifischer IT-Anwendungen im nachgeordneten Bereich und
3. Informationen zu den Bereichen Dienst- und Besoldungsrecht sowie Gleichstellung und Diversität, sowie E Learnings zur Vermittlung von Basiswissen zu ausgewählten Themenfeldern wie Gleichbehandlung, Ethik im öffentlichen Dienst sowie Datenschutz und Informationssicherheit gemäß der Anlage.
(2) Die Erstorientierung hat der theoretischen Ausbildung sowie der Jobrotation voranzugehen und erfolgt innerhalb der ersten sechs Monate durch die Verwendung am Stammarbeitsplatz.
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