§ 4 Aufbau der Grundausbildung — Grundausbildungsverordnung - BMFWF
Rückverweise
(1) Die Grundausbildung besteht aus
1. einer Erstorientierung
2. einer theoretischen Ausbildung sowie
3. einer praktischen Verwendung bestehend aus der Verwendung am Stammarbeitsplatz und gegebenenfalls einer Jobrotation.
(2) Die Grundausbildung erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen für Arbeitsplätze der verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen entweder zur Gänze oder teilweise getrennt.
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