§ 18 Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Bereich der Gerichtsvollzieher/innen — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
Alle zuständigen Stellen haben dafür zu sorgen, dass die Recruitingmaßnahme für den Berufszugang und das Aufnahmeverfahren besonders auf die Gewinnung von Frauen als Gerichtsvollzieherinnen ausgerichtet ist.
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