§ 15 Vereinbarkeit von Beruf und Familie — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
(1) Die Leiterinnen oder Leiter der Justizanstalten haben dafür zu sorgen, dass in räumlicher Nähe zur Justizanstalt Kinderbetreuungsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, die auf die Bedürfnisse der Bediensteten im Schicht- und Wechseldienst Rücksicht nehmen. Den Bediensteten dürfen aus dem Schicht- und Wechseldienst keine Mehrkosten für die Kinderbetreuung erwachsen.
(2) Um in Fällen von mutterschutz- und karenzurlaubsbedingten Abwesenheiten von Bediensteten den sofortigen Einsatz einer Ersatzkraft sicherzustellen, sind Karenzpools mit der erforderlichen Anzahl von sofort verfügbaren Bediensteten einzurichten (deren Bedienstete jeweils auf zwei Jahre befristet zu betrauen sind, wobei bei den Interessentensuchen als Anreiz auf den Bezug von Zuteilungsgebühren nach der RGV hinzuweisen ist).
(3) Die Gestaltung der Aus- und Fortbildung, insbesondere der Grundausbildungen für höherwertige Verwendungen, hat Betreuungspflichten der Auszubildenden zu berücksichtigen; derartige Kurse/Lehrgänge sind tunlichst mit dem Ziel zu veranstalten, dass längere mehrwöchige Ausbildungsperioden in Bildungszentren so weit möglich vermieden und durch virtuelle oder praktische Ausbildungsteile unterbrochen werden.
§ 15 DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 15 § 15
…Zeiträumen nach § 12 Abs. 1 lit.d oder lit.g handelt, b) soweit es sich um Zeiträume eines Karenzurlaubes nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
§ 22a § 22a
…Berechnung der Frist nach Abs. 3 Z 1 sind Zeiten eines Karenz- oder Sonderurlaubes, mit Ausnahme eines Karenzurlaubes nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 41 § 41
…er ihn nicht bis zum 31. Dezember des zweiten dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat.Beim Beamten, der einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 44 § 44
…die mindestens halb so lang ist wie der unmittelbar vorangegangene Sonderurlaub. (3) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß…
§ 94 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 94 § 94
…durch eine ungerechtfertigte Dienstabwesenheit von ununterbrochen zumindest fünf Arbeitstagen 2. beamtete Bedienstete, deren Dienstverhältnis durch Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses aus einem der in § 15 Abs. 4 Z 1, 3 oder 4 genannten Gründe, Austritt, Entlassung oder gemäß § 83 Abs. 1 Z 5 endet…
§ 63 § 63
… 45 ASVG nicht übersteigt. (5) Für jene Kalendermonate der Landesdienstzeit, in denen die beamteten Bediensteten wegen 1. eines Karenzurlaubs nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 46 § 46
…er nicht bis zum 31. Dezember des zweiten dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht wurde. Bei Bediensteten, die einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
§ 49 § 49
…die mindestens halb so lang ist wie der unmittelbar vorangegangene Sonderurlaub. (3) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß…
§ 60a LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 60a § 60a
…Abs. 3 Z 1 sind Zeiten eines Karenz- oder Sonderurlaubs unter Entfall der Bezüge, mit Ausnahme eines Karenzurlaubs nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder…
§ 49 § 49
…die mindestens halb so lang ist wie der unmittelbar vorangegangene Sonderurlaub. (3) Sonderurlaube unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaube), auf deren Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder gemäß §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 oder gemäß…
§ 43 b) Sonstige Rechte
…ihn nicht bis zum 31. Dezember des zweiten dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht haben. Bei Vertragsbediensteten, die einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater - Karenzurlaubsgesetzes…
§ 85 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 85 § 85
…besonders berücksichtigungswürdigen Gründen Zahlungserleichterung gewährt werden. (7) Für jene Kalendermonate der ruhegenußfähigen Gemeindedienstzeit, in denen der Gemeindebeamte wegen 1. Karenzurlaubes nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3, 6 bis 9 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes …
§ 101 NÖ GBedG 2025 · NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 101 § 101
…Abs. 4 Z 1 sind Zeiten eines Karenz- oder Sonderurlaubs unter Entfall der Bezüge, mit Ausnahme eines Karenzurlaubs nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ…
§ 49 § 49
…steht, auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz vorzunehmen. (2) Über Antrag ist im Anschluss an einen Karenzurlaub ( Abs. 1 ), auf dessen Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des…
§ 44 § 44
…soweit er nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht wurde. Bei Vertragsbediensteten, die einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, (im Folgenden: NÖ Mutterschutz-Landesgesetz ) oder nach den §§ 3 bis 9 und…
§ 32 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 32 § 32
…einem gleichwertigen Arbeitsplatz vorzunehmen. (3) Über Antrag ist im Anschluß an einen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub), auf dessen Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
§ 31 § 31
…er ihn nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat. Hat der Vertragsbedienstete einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes , LGBl. 2039, oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetzes…
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