§ 11 Veröffentlichung der Ergebnisse — Agrarstrukturstatistik-Verordnung 2026
Rückverweise
Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik unverzüglich nach Übermittlung der Detailergebnisse der Statistik an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) kostenlos im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
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