(1) Die Ergebnisse des Berichts gemäß § 144 Abs. 10 ElWG („Wettbewerbsbericht Netzreserve“) sind bei der Erstellung der Methode, bei der Ausgestaltung der technischen Eignungskriterien und der Beschaffung der Netzreserve gemäß den §§ 3 bis 6 sowie der Ausgestaltung der Netzreserveverträge zu berücksichtigen. Sollte der Bericht gemäß § 144 Abs. 10 ElWG („Wettbewerbsbericht Netzreserve“) einen Änderungsbedarf der Methode erforderlich machen, so hat der Regelzonenführer binnen zwei Monaten einen Entwurf für eine Änderung der Methode bei der Regulierungsbehörde einzureichen. Diese Frist kann durch die Regulierungsbehörde erstreckt werden.
(2) Der Regelzonenführer hat jährlich bis längstens 14. August eine Ex-Post-Analyse über die Entwicklungen des Bedarfs, der Häufigkeit, der Wirksamkeit und der Ursachen der Engpassmanagementabrufe vom 1. Juli des Vorjahrs zumindest bis zum 30. Juni des laufenden Jahres, samt den jeweils vorliegenden energiewirtschaftlichen Besonderheiten für die systemkritischsten Fälle, unter Berücksichtigung des Berichts gemäß Art. 13 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2019/943 durchzuführen, darüber der Regulierungsbehörde zu berichten und die Analyse in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Dabei sind insbesondere mindestens jeweils fünf netztechnisch relevante Situationen der Winter- und Sommersaison zu analysieren, in denen das Ziel der Netz- und Versorgungssicherheit gemäß § 5 Abs. 1 Z 6 ElWG ohne den Einsatz von Netzreserve gefährdet gewesen wäre, sowie darzulegen, welche ähnlichen Situationen in der Systemanalyse zur Feststellung des Bedarfs an flexibler Leistung identifiziert wurden. In diesem Zusammenhang soll auch eine Analyse über die Häufigkeit des Auftretens der in der Systemanalyse angenommenen Situationen in der Realität durchgeführt werden und die Unterschiede zwischen den aufgetretenen und simulierten Situationen ausgewertet werden. Es sollen die im Analysezeitraum gemäß dem ersten Satz vorliegenden energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf das Engpassmanagement im Kontext zu den gewählten technisch sinnvollen Eingangsdaten sowie Annahmen für Szenarien der Systemanalyse zur Bedarfsableitung analysiert werden. Weiters soll eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Engpassmanagementabrufe betreffend Abrufkosten, Anzahl an Tagen an denen Engpassmanagement notwendig ist, sowie Energiemengen gegenüber den Annahmen bzw. Ergebnissen in der Systemanalyse für den gegenständlichen Zeitraum durchgeführt und eine saisonale Auswertung dieser mindestens auf monatlicher Basis vorgenommen werden. Darüber hinaus ist der maximale zeitgleiche Abruf an Netzreserve im gegenständlichen Zeitraum auszuweisen. Die Ex-Post-Analyse ist der Regulierungsbehörde zu übermitteln und für zukünftige Prognosen, insbesondere für die Feststellung des Bedarfes für das kommende Jahr im Sinne einer kostenoptimierten Beschaffung, zu berücksichtigen.
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