Vorwort
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
1. auf der Richtungsfahrbahn Villach der Abschnitt zwischen km 52,89 und km 54,13 sowie
2. auf der Richtungsfahrbahn Salzburg der Abschnitt zwischen km 54,13 und km 52,95.
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.