(1) Die Grundausbildung bzw. Teile davon können in Form von Seminaren, E-Learnings, Microlearnings, Selbststudium, Projektarbeiten, Nutzung digitaler Lernplattformen und Jobrotationen gestaltet werden. Der verstärkte Einsatz von Blended-Learning-Methoden gewährleistet eine praxisnahe und nachhaltige Kompetenzentwicklung.
(2) Bei der Zuweisung zu einer der genannten Ausbildungsformen ist auf die familiären und persönlichen Verhältnisse der bzw. des Auszubildenden Rücksicht zu nehmen.
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