§ 13 Schätzungsausschüsse — Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
Schätzungsausschüsse werden nach Erfordernis vom Finanzamt Österreich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen für bestimmte abgegrenzte örtliche Bereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.
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