Vorwort
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb, der Wartung und der Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren einschließlich entsprechender Supportservices für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in folgenden Fällen jeweils inklusive der zugehörigen Komponenten betraut:
1. Netzwerk-Services
2. Mail-Services
3. File-Services
4. ELAK im Bund
(1) § 1 dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, BGBl. II Nr. 118/2022, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.