Vorwort
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2026 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 344 Euro, für Dienstgeber:innen mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 485 Euro und für Dienstgeber:innen mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 512 Euro