Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 6-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.
Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (Stichtag 1.4.2025):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Gesamt
Frauen
Männer
Frauenanteil
Fluktuation
Vor-gaben
v1/1
3
1
2
33,3 %
0,36
50 %
A1/7, v1/5
21
8
13
38,1 %
2,52
50 %
A3/GL, v3/1
8
1
7
12,5 %
0,96
50 %
v4/1
3
0
3
0 %
0,36
50 %
Da in den Sektionen I bis VIII der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in der Sektion IX der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2025 angehängt.
Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag neun Sektionsleitungen, 19 Gruppenleitungen, 110 Abteilungsleitungen, sechs Stabstellen, 17 Kompetenzstellenleitungen, 4 Referatsleitungen, sieben Leitungen der Büro Service Stellen, eine Leitung der Zentralen Dienste und des Supportcenters Radetzkystraße sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle und eine Leitung der Amtswirtschaftsstelle (Arbeit) eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen innerhalb der jeweiligen Tabelle nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Bedienstete, die sowohl eine Leitungsfunktion als auch eine stellvertretende Leitungsfunktion innehaben, werden in beiden Tabellen berücksichtigt.
Funktion
gesamt
Frauen
Männer
Frauenanteil
Sektionen
9
6
3
66,7 %
Gruppen
17
7
10
41,2 %
Abteilungen
93
52
41
55,9 %
Referatsleitungen, Kompetenzstellen
21
10
11
47,6 %
Büro Service Stellen und Wirtschaftsstellen
4
0
4
0 %
Funktion
gesamt
Frauen
Männer
Frauenanteil
Sektionen
17
7
10
41,1 %
Gruppen
25
13
12
52 %
Abteilungen
93
56
37
60,2 %
Referatsleitungen, Kompetenzstellen
-
-
-
-
Büro Service Stellen und Wirtschaftsstellen
4
3
1
75 %
Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten mehr als zwei Drittel beträgt.
Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (1.4.2025):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Gesamt
Frauen
Männer
Frauenanteil
Fluktuation
Vor-gaben
A1/5, A1/6, v1/4
12
4
8
33,3 %
1,44
50 %
A1/7
1
0
1
0 %
0,12
-
v4/1
1
0
1
0 %
0,12
-
Funktion
gesamt
Frauen
Männer
Frauenanteil
Amtsleitung
1
0
1
0 %
Landesstellenleitung, Stabsabteilungsleitung
8
3
5
37,5 %
Abteilungsleitung
34
24
10
70,6 %
Leitung Ärztlicher Dienst
8
6
2
75 %
Funktion
gesamt
Frauen
Männer
Frauenanteil
Amtsleitung
1
-
1
100 %
Landesstellenleitung, Stabsabteilungsleitung
8
4
4
50 %
Abteilungsleitung
31
20
11
64,5 %
Leitung Ärztlicher Dienst
4
3
1
75 %
Bei der Nachbesetzung von Amtsleitungen, Amtsleitungsstellvertretungen und Abteilungsleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird.