Rückverweise
(1) Dieser Mindestlohntarif gilt für Dienstverhältnisse, die nach dem 30. September 2005 abgeschlossen werden. Bestehende günstigere Vereinbarungen bleiben von diesem Mindestlohntarif unberührt.
(2) Dieser Mindestlohntarif ändert den Mindestlohntarif vom 29. November 2024, M 1/2024/XXVI/99/1, BGBl. II Nr. 335/2024 und tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
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