§ 4 Weihnachtsremuneration — Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker
Rückverweise
Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 30. November zu bezahlen ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.