Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 4 gelten für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2025 zur Benützung der Mautstrecken berechtigen.
(3) Die Vignettenpreisverordnung 2024, BGBl. II Nr. 307/2024, tritt mit Ablauf des 30. November 2025 außer Kraft.
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