Rückverweise
Dem Polizeidiensthundeführer gebührt pro Polizeidiensthund für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Betreuung des Polizeidiensthundes, für die Zurverfügungstellung einer tierschutzkonformen Unterbringung samt den damit verbundenen Aufwendungen und für die anfallenden Transportkosten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 151,28 Euro.
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