§ 20 Zusammensetzung von Kommissionen — Frauenförderungsplan BMFWF 2025
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
4. Abschnitt Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
§ 20 Zusammensetzung von Kommissionen
Rückverweise
Personalverantwortliche und Vorgesetzte haben Frauen, die die Mitarbeit in Kommissionen und Beiräten anstreben, zu unterstützen und zu fördern. Es ist darauf zu achten, dass in den in den Dienstvorschriften vorgesehenen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien nach Möglichkeit Frauen entsprechend vertreten sind, insbesondere auch als Vorsitzende und Mitglieder mit Stimmrecht.
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