(1) Informationen zu Gleichstellung und Diversität werden im Rahmen des Onboarding neu eintretenden Bediensteten zur Verfügung gestellt.
(2) Im Rahmen der Grundausbildung für neu eintretende Bedienstete sind verpflichtend geeignete Schulungsangebote zum Themenbereich Gleichstellung und Diversität bereitzustellen.
(3) Die Vorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bediensteten Schulungen betreffend Gleichstellung und Diversität absolvieren. Nachweise über die Teilnahme an derartigen Schulungen sind dem Personalakt anzufügen. Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat sicherzustellen, dass Informationen zu geeigneten Schulungsangeboten über das Intranet der Dienststelle zugänglich gemacht werden.
(4) Für Führungskräfte soll jährlich mindestens eine Fortbildungsmaßnahme im Themenfeld Gleichstellung und Diversität organisiert werden. Nachweise über die Teilnahme an derartigen Schulungen sind dem Personalakt anzufügen.
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