BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMFWF 20252. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen2. Abschnitt Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung§ 17

§ 17Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Fortbildung

In Kraft seit 09. September 2025
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