BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMFWF 20252. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen1. Abschnitt Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 15

§ 15Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

In Kraft seit 09. September 2025
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