§ 13 Förderung des Frühkarenzurlaubs und der Väterkarenz — Frauenförderungsplan BMFWF 2025
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
1. Abschnitt Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 13 Förderung des Frühkarenzurlaubs und der Väterkarenz
Rückverweise
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs und einer Väterkarenz sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neue Rahmenbedingungen des Bediensteten.
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