Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2023/2024, BGBl. II Nr. 132/2024, außer Kraft.
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