Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Leistungs- und Förderungsstipendien für das Studienjahr 2023/2024 (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2024), BGBl. II Nr. 134/2024, außer Kraft.
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