Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter – Bezirk Gmünd
Vorwort
Heimarbeitstarif
für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
H 8/2025/VIII/38/6
§ 1 Geltungsbereich
§ 1.
a) Räumlich: für das Bundesland Niederösterreich, politischer Bezirk Gmünd.
b) Fachlich: für die Herstellung von Hülsen und ähnlichen Gegenständen aus Kunststoffen, zur Aufnahme von Lippen- oder Fettstiften und ähnlichen sowie von Pumpen, Spendern und Portionierern für Nahrungs- und Genussmittel aus Kunststoff wie z. B. Senf- oder Ketchuppumpen.
c) Persönlich: für alle Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
§ 2 Entgelte
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 9,06 € zu berechnen.
§ 3 Heimarbeitszuschlag
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.
§ 4 Sonstige Ansprüche
Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.
§ 5 Wirksamkeitsbeginn
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Mai 2025 festgesetzt.