§ 10 Gegenstand „Fachgespräch“ — Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung
Rückverweise
(1) Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
(2) Im Fachgespräch ist im Rahmen eines Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz der zur Prüfung antretenden Person festzustellen. Inhalte aus den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz sind miteinzubeziehen.
(3) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
1. fachliche Richtigkeit und Praxistauglichkeit,
2. professionelle Gesprächsführung.
(4) Das Fachgespräch soll im Regelfall für jede zur Prüfung antretende Person 20 Minuten dauern. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung der zur Prüfung antretenden Person nicht möglich ist.
Keine Ergebnisse gefunden