Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules Chemie:
7. Kompetenzbereich: Chemische Grundlagen |
7.1 Chemie und Chemikalien |
Die auszubildende Person kann |
7.1.1 die chemischen (anorganischen, organischen, analytischen) und physikalischen Gesetzmäßigkeiten erläutern und diese bei labortechnischen Arbeiten (Probenaufbereitung, Analysen oder Synthesen) anwenden und beachten. |
7.2 Berechnungen und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann |
7.2.1 grundlegende statistische Berechnungen (zB Mittelwert, Varianz, Standardabweichung) im Zusammenhang mit der Auswertung von Arbeiten (Analysen, Synthesen) durchführen und Rückschlüsse auf die Qualität der Arbeit ziehen. |
7.2.2 Abweichungen von Vorschriften (zB beim Aufbau von Laborapparaturen) dokumentieren. |
7.2.3 Parameter sowie eventuelle Abweichungen bei der Durchführung von Arbeiten (Analysen, Synthesen) dokumentieren. |
7.2.4 Daten, Arbeitsergebnisse und Berechnungen sichern, aufbereiten und visualisieren sowie Protokolle und grafische Auswertungen (zB Diagramme) analog und digital erstellen und im betriebsinternen Labor-Informations- und Management-System ablegen. |
7.2.5 Daten und Arbeitsergebnisse intern unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise präsentieren und argumentieren. |
8. Kompetenzbereich: Mess- und Prüfmittel- und Probenmanagement |
8.1 Mess- und Prüfmittelmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.1 Mess- und Prüfmittel für die jeweilige Aufgabenstellung justieren und kalibrieren, die Ergebnisse im Labor-Informations- und Management-System erfassen und Maßnahmen (zB Wartung oder Reparatur) einleiten, wenn die Prüfwerte außerhalb der Spezifikationen des Mess- und Prüfmittels liegen. |
8.2 Probenmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.2.1 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung von digitalen Labor-Informations- und Management-Systemen (zB Bereitstellung von Informationen, Zugang zu Datenbanken für Recherchetätigkeiten, Dokumentationen von Labortätigkeiten, Steuerung von Geräten des Labors, Analyse wissenschaftlicher Experimente, Speicherung und Erstellung eines Verzeichnisses der erhobenen Daten) beschreiben. |
8.2.2 weiterführende Probenvor- und -aufbereitungsarbeiten unter Beachtung der Arbeitsschritte und gemäß den betrieblichen Vorgaben mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen ausführen. |
9. Kompetenzbereich: Labortechnische Grundlagen |
9.1 Laborausstattung |
Die auszubildende Person kann |
9.1.1 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung spektroskopischer instrumenteller Laborgeräte (zB Atomabsorptionsspektrometer, IR-Spektrometer, Röntgenfluoreszenzspektrometer, UV/VIS-Spektrometer) im Überblick beschreiben. |
9.1.2 den Aufbau, die Funktion sowie die Handhabung und Anwendung chromatographischer instrumenteller Laborgeräte (zB Gaschromatograph, Hochleistungsflüssigkeitschromatograph, Ionenchromatograph, Elektrophorese IC/EP) im Überblick beschreiben. |
9.2 Labortechnische Grundoperationen |
Die auszubildende Person kann |
9.2.1 spezifische Laborapparaturen unter Beachtung der Standfestigkeit und Spannungsfreiheit aufbauen. |
9.3 Analysen |
Die auszubildende Person kann |
9.3.1 weiterführende qualitative Analysen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten durchführen. |
9.3.2 weiterführende volumetrische Analysen (zB Neutralisationstitration, Redoxtitration, Komplexometrie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen für fortgeschrittene Bestimmungen ausführen. |
9.3.3 weiterführende gravimetrische Analysen unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten oder Laborapparaturen für fortgeschrittene Bestimmungen ausführen. |
9.3.4 die Arbeitsschritte für die Durchführung spektroskopischer Analysen (zB Atomspektroskopie, IR-Spektroskopie, Röntgenfluoreszenzanalyse, UV/VIS-Spektroskopie) unter Anwendung der dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten beschreiben. |
9.3.5 spektroskopische Analysen (zB Atomspektroskopie, IR-Spektroskopie, Röntgenfluoreszenzanalyse, UV/VIS-Spektroskopie) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten ausführen. |
9.3.6 die Arbeitsschritte für die Durchführung chromatographischer Analysen (zB Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Ionenchromatographie, Elektrophorese IC/EP) unter Anwendung der dazu notwendigen instrumentellen Laborgerätebeschreiben. |
9.3.7 chromatographische Analysen (zB Gaschromatographie, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie, Ionenchromatographie, Elektrophorese IC/EP) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen instrumentellen Laborgeräten ausführen. |
9.4 Synthesen |
Die auszubildende Person kann |
9.4.1 die Arbeitsschritte für präparative Arbeiten (wie Aufbau von Syntheseapparaturen, unterschiedliche Reaktionstypen, Verschieben von Gleichgewichten, Einsetzen von Katalysatoren, Trennen und Reinigen von Präparaten) unter Anwendung der dazu notwendigen Laborgeräte und Laborapparaturen beschreiben. |
9.4.2 präparative Arbeiten (wie Aufbau von Syntheseapparaturen, Verschieben von Gleichgewichten, Einsetzen von Katalysatoren, Trennen und Reinigen von Präparaten) unter Beachtung der Arbeitsschritte mit den dazu notwendigen Laborgeräten und Laborapparaturen für Synthesen ausführen. |
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