§ 2.
1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 355/2025 hinterlegt und am 6. Juni 2025 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
– §§ 1 und 2
– § 4 Abs. 7
– § 17a
– § 31
– § 32
– § 34 mit Ausnahme des vorletzten Absatzes
3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2025 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.
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