BundesrechtVerordnungenSteuerliche Vorteile aus qualifizierten Eigenkapitalbeteiligungen gemäß § 39 Z 5 Mindestbesteuerungsgesetz§ 1

§ 1Allgemeines

In Kraft seit 12. Juni 2025
Up-to-date

(1) Gemäß § 39 Z 5 des Mindestbesteuerungsgesetzes – MinBestG, BGBl. I Nr. 187/2023, sind die laufenden erfassten Steuern (§ 37 MinBestG) einer Geschäftseinheit für das Geschäftsjahr um die aus einer Eigenkapitalbeteiligung an einer steuerlich transparenten Einheit außerhalb der Unternehmensgruppe (qualifizierte Eigenkapitalbeteiligung) zugerechneten steuerlichen Vorteile zu erhöhen, die den laufenden Steueraufwand vermindert haben.

(2) Gegenstand dieser Verordnung sind Begriffsbestimmungen (§ 2) und nähere Regelungen zur Anwendung des § 39 Z 5 MinBestG (§ 3) sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit der proportionalen Abschreibungsmethode (§ 4).

Rückverweise

Keine Verweise gefunden