BundesrechtVerordnungenGesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 22. Mai 2025
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