BundesrechtVerordnungenSection Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2025 Phase 1

Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2025 Phase 1

In Kraft seit 26. April 2025
Up-to-date

§ 1

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

1. auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 0,24 der Richtungsfahrbahn bzw. km 0,34 der Rampe 3 (Knoten Prater) bis km 5,05 der Richtungsfahrbahn sowie

2. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 4,87 bis km 0,62.

§ 2

Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

§ 3

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich zwischen Knoten Prater und Knoten Schwechat der A 4 Ost Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2024), BGBl. II Nr. 240/2024, wird aufgehoben.