Die Monographien und Texte des dritten Nachtrags zur elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2023, Nachtrag 11.3, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, elfte Ausgabe 2023, Nachtrag 11.4, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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