BundesrechtVerordnungen83. Nachtrag zum Arzneibuch

83. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 01. März 2025
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, elfte Ausgabe 2023, Nachtrag 11.2, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des ersten Nachtrags zur elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2023, Nachtrag 11.1, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, elfte Ausgabe 2023, Nachtrag 11.2, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.