BundesrechtVerordnungenWahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025§ 3

§ 3Außerkrafttreten

In Kraft seit 01. Februar 2025
Up-to-date

Mit Verlautbarung der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025, BGBl. II Nr. 13/2025, tritt die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2023, BGBl. II Nr. 32/2023, außer Kraft.

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