BundesrechtVerordnungen82. Nachtrag zum Arzneibuch§ 1

§ 1

In Kraft seit 20. Dezember 2024
Up-to-date

Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, elfte Ausgabe 2023, Nachtrag 11.1, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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