BundesrechtVerordnungenFeststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2025

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2025

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

Art. 1

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2025 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 335 Euro, für Dienstgeber:innen mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 472 Euro und für Dienstgeber:innen mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 499 Euro.