BundesrechtVerordnungenBRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2024

BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2024

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date

§ 1

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit

1. der Entwicklung,

2. der Wartung und

3. dem Betrieb

von IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur für die Erstellung von Förderkarten sowie die Zurverfügungstellung von Information über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in leicht zugänglicher Form für Endnutzer gemäß § 84 TKG 2021 in der jeweils geltenden Fassung betraut.

§ 2

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft.