Dieser Mindestlohntarif gilt:
1. Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
2. Fachlich und persönlich: für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Au-Pair-Kräfte gem. § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise