BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen§ 4

§ 4Entgeltbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kindergruppen (z. B. in selbst organisierten Kindergruppen oder elternverwalteten Kindergruppen)

In Kraft seit 01. Januar 2025
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